Besen und Strauß Wirtschaften

Eine Besenwirtschaft oder Straußwirtschaft ist ein von einem Winzer oder Weinbauern nur zeitweise geöffneter Gastbetrieb, in welchem vorwiegend Wein und einfache Speisen aus eigener landwirtschaftlicher Produktion angeboten werden.
Den Betrieb von Besenwirtschaften regelt das Gaststättengesetz, ergänzt von Verordnungen der Länder. Die Gaststättenverordnung des Landes Baden-Württemberg erlaubt nur zwei Öffnungsperioden von insgesamt maximal vier Monaten und beschränkt die Anzahl der Sitzplätze auf maximal 40. Es dürfen nur kalte oder einfach zubereitete, warme Speisen angeboten werden. Bier darf nicht ausgeschenkt werden.
Ein außen angebrachter Besen, Strauß oder Kranz zeigte früher die Verkaufsstätte an. Hiervon leiteten sich die heute noch gebräuchlichen Namen wie Besen-, Strauß- oder Kranzwirtschaft ab. Umgangssprachlich wird diese Art von Wirtschaft in Württemberg als Besenwirtschaft auch einfach nur als Besen oder in Baden als Strauß bezeichnet. Die gesellige Art der Württemberger lernt man am besten in einem urigen Original Besen kennen – eine Stimmung die sie sonst nirgends finden werden,. Ein Besen Besuch ist unbedingt Pflicht bei einem Aufenthalt hier in unserer Region dem Mittler Neckar dem Bottwartal